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Ferienbetreuung

Vom 03.08. – 07.08.26 findet eine Ferienbetreuung an der Herzbergschule statt. Die Organisation der Ferienbetreuung übernimmt die Schulservice gGmbH.

Anspruch auf Ferienbetreuung
Im ersten Jahr werden die Plätze aufgrund des gesetzlichen Anspruchs vorrangig an Kinder der 1. Klassen vergeben. Für Kinder der Klassen 2 bis 4 besteht noch kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, sofern besondere Gründe (z.B. Geschwisterkinder oder dringende berufliche Gründe) vorliegen und noch freie Plätze vorhanden sind. Der Betreuungsbedarf für Schulkinder der 2. bis 4. Klasse muss in der „Verbindlichen Anmeldung der Ferienbetreuungswochen“ schriftlich begründet werden.

Den Vertrag erhalten Sie auf Anfrage über die Schulverwaltung der Herzbergschule.

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