Veränderte Maskenpflicht

Ab Freitag, den 25. Juni 2021 gelten an hessischen Schulen folgende Regelungen:

Die Maskenpflicht bleibt bestehen, allerdings gibt es Lockerungen. Für Schülerinnen und Schüler genügt ab Freitag das Tragen einer Alltagsmaske in der Schule.

Im Freien und auf dem eigenen Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Sobald der Sitzplatz verlassen wird, muss die Maske innerhalb des Schulgebäudes wieder angelegt werden.

Am Busanstellplatz und im Bus muss die Maske ebenfalls getragen werden.

Wichtig ist, dass die Kinder immer ein bis zwei Ersatzmasken dabei haben, damit wir wechseln können und auch einen Ersatz haben, falls eine Maske verloren wird. Zur Aufbewahrung empfehlen wir eine kleine Plastiktüte oder eine Dose.

Denken Sie bei Alltagsmasken daran, diese regelmäßig zu reinigen oder zu ersetzen. Dies ist hygienisch wichtig und auch für Ihre Kinder angenehmer.

Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitsämter weiterhin unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern anordnen können.

Wir freuen uns, das Lächeln Ihrer Kinder nun wieder auf dem ganzen Gesicht sehen zu können.

Das Herzbergteam