Liebe Schulgemeinde,
wir möchten Ihnen neue Informationen zukommen lassen:
Der Mindestquarantänezeitraum bis zur Freitestung für Schülerinnen und Schüler, die mit infizierten Personen in einem Haushalt leben oder durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert wurden, wurde von sieben auf fünf Tage verkürzt (§ 6 Abs. 9 CoSchuV).
Eine Freitestung ist auch mittels kostenfreiem Bürgertest ermöglicht worden. Es ist kein PCR-Test erforderlich.
Es wurde klargestellt, dass vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern das regelmäßige schulische Testangebot ebenfalls in seinem vollen Umfang zur Verfügung steht (§ 13 Abs. 3 CoSchuV). Dieses Angebot ist nicht auf einen Test pro Woche begrenzt.
Die Dauer des Genesenenstatus ist mit Wirkung vom 15. Januar 2022 von bisher 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt worden.
Hier finden Sie ein Schaubild, welches zur Klärung von Fragen zur Testheftnutzung vom Hessischen Kultusministerium entwickelt wurde.
Weitere Informationen zu geltenden Regelungen:
Informationen zu Corona-Kinderregeln in Hessen finden Sie auf der Seite des Landkreises Herfeld-Rotenburg (Stand 17.01.2022)
Informationen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums.
Wir wünschen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinde und Ihren Angehörigen gute Gesundheit.