Informationen zu Testungen, Quarantäne und Testheften

Liebe Schulgemeinde, wir möchten Ihnen neue Informationen zukommen lassen: Der Mindestquarantänezeitraum bis zur Freitestung für Schülerinnen und Schüler, die mit infizierten Personen in einem Haushalt leben oder durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert wurden, wurde von sieben auf fünf Tage verkürzt (§ 6 Abs. 9 CoSchuV). Eine Freitestung ist auch…

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